Familie
und Nachfolge.

Wir beraten Privatpersonen bei familienrechtlichen Themen und Problemen sowie bei ihrer privaten und unternehmerischen Vermögens- und Nachfolgeplanung einschließlich des Stiftungsrechts.

Insbesondere in den folgenden Bereichen begleiten wir unsere Mandanten:

Wir entwerfen maßgeschneiderte Eheverträge und Güterstandsregelungen. Ziel bei der Gestaltung von Eheverträgen ist die Konfliktvermeidung im Trennungsfall.

Durch langjährige Erfahrung im Bereich des Familienrechts wissen wir, welche Eventualitäten in welcher Weise zu regeln sind und gehen auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten ein.

Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit im streitigen Familienrecht liegt im Scheidungsrecht. Ist die Ehe gescheitert, versuchen wir auf Wunsch mit beiden Parteien eine scheidungserleichternde Vereinbarung mit einer auf die Interessen der Parteien abgestimmten Lösung zu erarbeiten.

Selbstverständlich setzen wir die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich durch.

Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir maßgeschneiderte erbrechtliche Lösungen. Bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (insbesondere Testamenten) ist besondere Sensibilität und Weitsicht gefragt. Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten und planen den letzten Willen sorgfältig.

Bei der Planung der Vermögensnachfolge stimmen wir uns eng mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten ab, sodass maximal wirtschaftliche Lösungen erzielt werden können.

Kommt es zwischen Erben zu Unstimmigkeiten, setzen wir die Interessen unserer Mandanten unter Beachtung persönlicher und wirtschaftlicher Zielsetzungen durch. Unser Ziel ist es, dass alle Beteiligten so aus der Auseinandersetzung gehen, dass die Familie auch in Zukunft Bestand hat. Hierbei setzen wir auf das Instrument der Mediation.

Sofern notwendig, setzen wir die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich durch.

Die Planung, Gestaltung und Umsetzung erfolgreicher unternehmerischer Nachfolgeregelungen sind in unserer DNA verankert, da sie die Stärke unseres interdisziplinären Beratungsansatzes in besonderer Weise zeigen. Neben dem Gesellschaftsrecht spielen die strategische Beratung sowie das Erb- und Familienrecht eine wichtige Rolle.

Ob klassische Nachfolge im Familienunternehmen durch Familienmitglieder, langjährige Mitarbeiter oder Dritte, die Implementierung von Familienstiftungen und Familienpools sowie die Installation von Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat und Beirat) – wir haben alles im Blick und erarbeiten mit unseren Mandanten und ihren steuerlichen Beratern optimale Lösungen.

Die Stiftung ist aufgrund ihrer steuerlichen Attraktivität sowie der Möglichkeit der Sicherung von Vermögens- und Unternehmenswerten über Generationen ein wichtiges Strukturierungsinstrument im Bereich der Nachfolgeplanung von Familienunternehmen.

Bei der Gestaltung von Stiftungen stimmen wir uns eng mit den Stiftungsgebern ab und erarbeiten langfristige und nachhaltige Lösungen.

KONTAKT.

Wir sind für Sie da.

Verwurzelt im Schwarzwald, in der Welt zuhause. Aus unseren Büros an den Standorten Freudenstadt, Nagold und Rottweil beraten wir unsere Mandanten deutschlandweit.

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