Kontrollbesuche bei kranken Mitarbeitern

Der Herbst hält Einzug in Deutschland, die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken spürbar. Mit dieser Jahreszeit beginnt auch die Erkältungssaison und in vielen Betrieben steigen die Krankmeldungen. Besonders im Tesla-Werk Grünheide war der Krankenstand so hoch, dass das Management zu ungewöhnlichen Maßnahmen griff: Es führte unangekündigte Kontrollbesuche bei erkrankten Mitarbeitern durch. Ob dieses Vorgehen zulässig ist, bewerten wir in diesem Blogbeitrag.

 

Kontrollbesuche sind Eingriff in die Privatsphäre
Ein Krankenbesuch durch den Arbeitgeber greift zweifellos in die Privatsphäre der Mitarbeiter ein. Zwar sind solche Besuche rechtlich nicht grundsätzlich untersagt, jedoch sind Arbeitnehmer weder verpflichtet, die Türe zu öffnen, noch detaillierte Auskünfte über ihre Erkrankung oder deren Symptome zu geben. Die Überwachung eines krankgeschriebenen Mitarbeiters (z.B. durch einen Privatdetektiv) ist hingegen sogar rechtswidrig und kann zu Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters führen.

 

Freizeitaktivitäten trotz Krankschreibung
Ob ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung Freizeitaktivitäten nachgehen darf, hängt von der Art der Erkrankung ab. Nicht jede Krankheit erfordert, dass Arbeitnehmer zu Hause bleiben müssen. Daher ist ein Antreffen des Arbeitnehmers in der Freizeit kein Grund, die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln. Anders sieht es aus, wenn etwa ein Arbeitnehmer mit Bandscheibenvorfall beim Schleppen von schweren Gegenständen angetroffen wird. In einem solchen Fall können rechtliche Konsequenzen drohen, wie z.B. eine Abmahnung oder eine verhaltensbedingte Kündigung.

 

Vortäuschen einer Krankheit kann strafrechtliche Konsequenzen haben
Das Vortäuschen einer Krankheit gilt als schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten. Steht dies fest, kann sogar eine fristlose Kündigung zulässig sein. Darüber hinaus können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, insb. eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB.

 

Wie können Arbeitgeber vorgehen?
Nun stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber vorgehen können, wenn der Verdacht im Raum steht, dass ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter genauer zu analysieren. Insbesondere bei auffällig hohen Fehlzeiten oder häufigen Abwesenheiten an Brückentagen können sie die Medizinischen Dienste der Krankenkassen kontaktieren, um überprüfen zu lassen, ob der Mitarbeiter möglicherweise eine Krankheit vortäuscht. Zudem dürfen Arbeitgeber auch die sozialen Medien im Auge behalten, um Hinweise auf potenziell arbeitsvertragswidriges Verhalten zu finden.

 

Fazit
Die unangekündigten Kontrollbesuche bei kranken Mitarbeitern sind ein rechtlich und ethisch sensibles Thema. Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit, müssen jedoch die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter respektieren. Eine Analyse der Fehlzeiten und die Konsultation der Medizinischen Dienste der Krankenkassen können helfen, Missbrauch zu erkennen. Das Vortäuschen einer Krankheit kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.