WIRTSCHAFTSRECHT.

Wir bieten das gesamte Spektrum des Wirtschaftsrechts. Unternehmen und Unternehmer, Stiftungen und öffentliche Auftraggeber begleiten wir bei ihren wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen. Zudem beraten wir Geschäftsleiter und Führungskräfte.

Egal ob Start-up, mittelständisches Unternehmen oder Konzern: Wir arbeiten stets als wären wir Teil des Unternehmens. Wir möchten unsere Mandanten kennenlernen, ihr Unternehmen und Produkt und ihre wirtschaftlichen Interessen verstehen.

Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten in den folgenden Bereichen:

Als Unternehmer und langjährige Berater von Unternehmen, Unternehmern und Stiftungen wissen wir, dass bei ihren Vorhaben in der Regel wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen und nicht juristische Themen.

Bei der strategischen Beratung bringen wir unsere juristische Expertise und Erfahrung ein und arbeiten eng mit Beratern anderer Fachgebiete (z.B. Steuerberatern, Unternehmensberatern) zusammen. Entweder arbeiten wir mit den Beratern unserer Mandanten oder empfehlen geeignete Dienstleister.

Die rechtliche Seite ist in der Regel nur ein Instrument und nicht der treibende Faktor für Entscheidungen. Gerade deswegen glauben wir an die interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Wir sind Partner unserer Mandanten und agieren als solche. Als externe Rechtsabteilung stehen wir bei allen Herausforderungen an ihrer Seite.

Bei Rechtsfragen, die im Unternehmensalltag auftreten, liefern wir pragmatische und kurzfristige Antworten. Wir wissen, dass seitenlange Schriftsätze in Juristendeutsch nicht das ist, was in einer konkreten Situation, z. B. einem zeitkritischen Problem mit einem Lieferanten, weiterhilft. Wir stimmen uns mit unseren Mandanten hinsichtlich der präferierten Form und Gestaltung unserer Beratungsprodukte und Leistungen ab und arbeiten eng an der Seite unserer Mandanten. Auf diese Weise gewährleisten wir einen reibungslosen Fortgang der Projekte und lernen dabei ihre Geschäftsmodelle noch besser kennen.

Wir halten unseren Mandanten den Rücken frei, sodass sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Der Unternehmenskauf und -verkauf sowie die Integration von Unternehmen gehören zu unseren zentralen Beratungsfeldern.

Wir beraten unsere Mandanten während des gesamten M&A-Prozesses und führen die Transaktion an ihrer Seite. Von der strategischen Planung (Carve-Out, Asset Deal, Share Deal) über die Due Diligence, die Verhandlungen, die Erstellung der Vertragsdokumentation, das Signing und Closing sowie die Post-M&A-Betreuung sind wir für unsere Mandanten da.

 

Gründung und Umstrukturierung
Die Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten von der Wahl der Rechtsform (Kapital- oder Personengesellschaft) und ersten Strukturierungsidee bis zur finalen Umsetzung des Vorhabens und bringen unsere langjährige Erfahrung und hochspezialisierte Expertise ein.
Für uns ist die Umsetzung langfristig passender Parameter in der Vertragsgestaltung von zentraler Bedeutung. Durch umsichtige Gestaltung bereiten wir die von uns beratenen Unternehmen auf jedwedes Zukunftsszenario vor (Wachstum und Krise).

Nachfolge
Die Planung, Gestaltung und Umsetzung erfolgreicher unternehmerischer Nachfolgeregelungen sind in unserer DNA verankert, da sie die Stärke unseres interdisziplinären Beratungsansatzes in besonderer Weise zeigen. Neben dem Gesellschaftsrecht spielen die strategische Beratung sowie das Erb- und Familienrecht eine wichtige Rolle.

Ob klassische Nachfolge im Familienunternehmen durch Familienmitglieder, langjährige Mitarbeiter oder Dritte, die Implementierung von Familienstiftungen und Familienpools sowie die Installation von Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat und Beirat) – wir haben alles im Blick und erarbeiten mit unseren Mandanten und ihren steuerlichen Beratern optimale Lösungen.

Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien (Aufsichtsräte und Beiräte) bei ihren täglichen Herausforderungen und bei strategischen und rechtlichen Belangen. Zudem bereiten wir Organversammlungen vor und erstellen Beschlussvorlagen, Geschäftsordnungen und andere Vertragsdokumentationen. Regelmäßig begleiten wir unsere Mandanten in Versammlungen und vertreten ihre Interessen.
Ein weiteres Beratungsfeld ist die Managerhaftung (insbesondere die Geschäftsleiterhaftung).

Bei streitigen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung sowie bei anderen Unstimmigkeiten in Unternehmen zielt unsere Beratung auf Konfliktlösung im Sinne des Unternehmensinteresses ab.

Stets im Blick haben wir dabei auch die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel und setzen die Interessen unserer Mandanten gegebenenfalls auch gerichtlich durch.

Wir beraten Unternehmen sowie Geschäftsleiter und Mitarbeiter in sämtlichen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts. Zudem beraten wir im Bereich atypischer Beschäftigung, z.B. Freelancer oder Leiharbeitnehmer.

Vertragsgestaltung
Neben der Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie anderen Vertragstypen beraten wir im Bereich der Gestaltung von Vergütungssystemen und Bonusvereinbarungen. Besondere Expertise haben wir auch bei der Gestaltung von Exit-Vereinbarungen sowie anderer Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Zudem beraten wir im Zusammenhang mit betrieblichen Altersversorgungsmodellen.

Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Für unsere Mandanten führen wir Kündigungsschutzprozesse und unterstützen in sämtlichen Fragen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (u.a. Aufhebungsverträge).

Kollektives Arbeitsrecht/Mitbestimmung
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts sind wir als strategischer Berater im Umgang mit Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungsgremien tätig. Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche sowie Sozialpläne und unterstützen bei sämtlichen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung bis hin zur Durchführung von Einigungsstellen.

Transaktionsarbeitsrecht
Neben den klassischen Arbeitsrechtsthemen bringen wir unsere arbeitsrechtliche Expertise bei der Transaktionsberatung ein und unterstützen unsere Kollegen aus dem Bereich M&A/Gesellschaftsrecht. Wir prüfen sowohl Individualarbeitsbedingungen, Betriebsübergangsrisiken, Betriebsänderungen (u. a. Betriebsspaltungen) als auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsthemen und erstellen die erforderliche Vertragsdokumentation.

Die Vertragsgestaltung gehört zu unserer DNA. Ob NDA, AGB, Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Rahmenlieferungsvertrag, Vertriebsvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Handelsvertretervertrag, Poolvereinbarung etc. – wir sind gewappnet!

Für unsere Mandanten erarbeiten wir maßgeschneiderte und innovative Lösungen und verhandeln diese mit ihren Vertragspartnern. Unser Anspruch ist die Erarbeitung von Vertragsstatuten, die auf alle künftigen Situationen eine Antwort bereithalten und die Interessen unserer Mandanten widerspiegeln.

Selbstverständlich prüfen wir auch die Vertragsentwürfe der Gegenseite und erarbeiten Strategien zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten in Verhandlungen über Vertragsbedingungen.

Viele unserer Mandanten sind international tätig. Wir arbeiten daher in deutscher und englischer Sprache und erstellen auf Wunsch bilinguale Vertragsdokumente. Unsere Mandanten profitieren von der internationalen Erfahrung einiger unserer Berater.

Wir setzen unsere handelsrechtliche Expertise in der gesamten Breite des Beratungsbedarfs rund um den nationalen und internationalen Handel unserer Mandanten ein. Unsere Mandanten agieren in Deutschland und grenzüberschreitend. Wir haben den Anspruch, die Spitzenprodukte unserer Mandanten durch ebensolche Beratungsleistungen zu flankieren.

Nationales und internationales Kaufrecht, E-Commerce, Kauf- und Lieferbedingungen, Fracht- und Speditionsverträge, Entwicklungs- und Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge u. a. – um nur ein paar Stichworte zu nennen die uns tagtäglich beschäftigen.

Privates Baurecht und Architektenrecht
Wir begleiten Unternehmen und andere Bauträger sowie Handwerksbetriebe und andere Baubeteiligte bei ihren Bauvorhaben. Von der Verhandlung und Erstellung von Verträgen über die baubegleitende Beratung bis zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen wegen Sachmängeln am Bauwerk stehen wir als Berater bei Bauvorhaben und anderen Infrastrukturprojekten an der Seite unserer Mandanten.

Prozessführung im Bau- und Architektenrecht
Besondere Expertise haben wir auch im Bereich der Prozessführung in Bausachen. Für unsere Mandanten haben wir bereits große und komplexe Bauprozesse im hohen zweistelligen Millionenbereich geführt.

Unser Beratungsspektrum im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes setzt sich aus dem Wettbewerbs-, dem Marken- und dem Urheberrecht zusammen.

Wettbewerbsrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Fragen der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und erarbeiten gegebenenfalls in Kooperation mit ihren zuständigen Werbeabteilungen rechtlich zulässige und kreative Lösungen. Des Weiteren beraten wir gerichtlich und außergerichtlich bei Fragen der Wettbewerbsverletzung.

Markenrecht
Im Markenrecht begleiten wir unsere Mandanten bei der Eintragung von Marken und vertreten sie bei drohenden oder bereits eingetretenen Markenrechtsverletzungen gerichtlich und außergerichtlich.

Urheberrecht
Im Urheberrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen, um eigene oder fremde Werke wirtschaftlich zu verwerten. Des Weiteren beraten wir bezüglich des Umgangs mit Urheberrechtsverletzungen.

Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich der Prozessführung vor staatlichen und nicht-staatlichen Gerichten.

Staatliche Gerichte
Unsere im Bereich der Prozessführung vor staatlichen Gerichten tätigen Anwälte sind aufgrund der hohen Anzahl der von uns geführten Verfahren sehr versiert. Vor Gericht haben wir nur ein Ziel: Wir wollen für unsere Mandanten gewinnen oder – sofern dies aufgrund der Sachlage nicht möglich ist – bestmögliche Vergleiche erzielen.

Schiedsgerichte
Wir sind regelmäßig Parteivertreter in Schiedsverfahren. Besonders in Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung sind wir erfahren und haben Schiedsverfahren mit Streitwerten im hohen Millionenbereich erfolgreich geführt.

Wir beraten unsere Mandanten bei Immobilientransaktionen (Kauf und Verkauf) und im Bereich des gewerblichen Mietrechts.

Immobilien
Den Kauf und Verkauf von Immobilien begleiten wir in allen Phasen. Wir erstellen und prüfen Verträge und führen Vertragsverhandlungen. Unsere Expertise im Bereich des Immobilienrechts nutzen wir insbesondere bei der Beratung in Unternehmenstransaktionen, wo Immobilien aufgrund des hohen Sachwerts regelmäßig eine wichtige Rolle spielen.

Gewerbliches Mietrecht
Das gewerbliche Mietrecht ist ein wichtiges Beratungsfeld. Wir beraten Unternehmen bei der Erstellung maßgeschneiderter Vertragsgestaltungen und führen Vertragsverhandlungen an der Seite unserer Mandanten. Wie der Bereich Immobilien spielen gewerbliche Mietverträge aufgrund langer Laufzeiten in Unternehmenstransaktionen regelmäßig eine wichtige Rolle und werden von uns im Rahmen der Due Diligence bewertet.

Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen und erstellen die erforderliche Dokumentation. In den Bereichen DSGVO und Beschäftigtendatenschutz haben wir besondere Expertise. Unser Partner Patrick Maneck ist zudem zum Zertifizierten Externen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Die Erarbeitung von Compliance-Strukturen sowie die Beratung bei strafrechtlichen Ermittlungen bei unseren Mandanten gehört zu unserem Beratungsspektrum.

Compliance
Wir entwickeln und implementieren Compliance Management Systeme (CMS) und übernehmen Überwachungsaufgaben (Ombudsmann, Whistleblowing-Hotline). Hierbei arbeiten wir nach dem ZIEFLE UNGER 7-Phasen-System und orientieren uns an den IDW und ISO Standards.

Wirtschaftsstrafrecht
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmer und Mitglieder der Geschäftsleitung / Führungskräfte. Wir begleiten unsere Mandanten vom Erstkontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zum Abschluss des Verfahrens. Unser Fokus liegt stets in der Herbeiführung der frühzeitigen Verfahrensbeendigung.

Die Schadens- und Unfallregulierung für Unternehmen ist ein klassisches Beratungsfeld. Für unsere Mandanten übernehmen wir den gesamten Regulierungsprozess und setzen ihre Ansprüche gegenüber Dritten sowie Versicherungen durch.

Im Bereich der Regulierung von Unfallschäden (insbesondere im Bereich KFZ) setzen wir auf innovative Lösungen und erarbeiten mit unseren Mandanten IT-gestützte Regulierungssysteme, die zu ihrem Geschäftsmodell passen.

KONTAKT.

Wir sind für Sie da.

Verwurzelt im Schwarzwald, in der Welt zuhause. Aus unseren Büros an den Standorten Freudenstadt, Nagold und Rottweil beraten wir unsere Mandanten deutschlandweit.

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