Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023 – Corporate Social Responsibility (CSR) zieht in den Mittelstand ein

Im April 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Entwurf zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), welche ab 2023 eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung verbindlich machen soll. Dies wird weitreichende Folgen auch für mittelständische Unternehmen mit sich bringen.

 

Was genau heißt eigentlich „CSR“ und „CSRD“?

Die „Coporate Social Responsibility“ (kurz: CSR) bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens. Dazu gehören soziale, ökologische und ökonomische Aspekte. Konkret versteht man beispielsweise darunter faire Geschäftspraktiken oder den Schutz von Klima und Umwelt. Durch die geplante EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) sollen diesbezügliche Berichterstattungspflichten erweitert werden.

 

Was galt bisher?

Bislang mussten darüber nur börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern Angaben im Wege der nichtfinanziellen Berichterstattung machen. Diese umfasst  Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und erfolgte in einem separaten Bericht der Unternehmen.

 

Wie sieht es ab 2023 aus?

Die neue EU-Richtlinie (CSRD) erweitert nun die Berichterstattungspflicht auf alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern unabhängig von ihrer Börsennotierung, die entweder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro aufweisen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen laut Entwurf erst ab 2026 zur Berichterstattung verpflichtet werden. Zudem wird ab dem Geschäftsjahr 2023 der CRS-Bericht nicht mehr separat, sondern im Lagebericht der Unternehmen erfolgen.

 

Einheitliche Standards?

Den Unternehmen standen bislang unterschiedlichste nationale sowie internationale Standards für die Anforderungen der Berichte zur Verfügung. Dadurch haben sie bei der Berichterstattung zwar maximale Flexibilität, allerdings hat dies eine mangelnde Vergleichbarkeit der jeweiligen Berichte zur Folge. Um dem entgegenzuwirken, soll in Zukunft eine Standardisierung der zu machenden Angaben erfolgen. Ein entsprechendes einheitliches Rahmenwerk besteht bisher noch nicht, soll aber bis Mitte 2023 erarbeitet werden. Laut des Vorschlags zur CSRD sollen die Standards Vorgaben zu Angaben von Umweltzielen der EU, Angaben zu gesellschaftlichen Aspekten und Angaben zu Governance (Unternehmensführungs)-Aspekten machen.

Weiterhin hat dann in Zukunft eine inhaltliche Prüfung der Angaben durch den Aufsichtsrat als Überwachungsorgan zu erfolgen. Bislang musste der Abschlussprüfer lediglich feststellen, ob etwaige Angaben gemacht wurden.

 

Worin liegt der Nutzen der CSR-Berichte für Unternehmen?

Die CSR-Berichterstattung kann insbesondere von mittelständischen Unternehmen als Chance gesehen werden, als Arbeitgeber oder als Geschäftspartner attraktiver zu werden. Nachhaltigkeit gehört zu den Kernthemen unserer Zeit und kann – rein wirtschaftlich betrachtet – als probates Mittel zur Steigerung der Reputation genutzt werden. Insbesondere mit Blick auf etwaige Geschäftspartner in den USA, die teilweise verpflichtet sind zu reporten, ob sie mit Geschäftspartner zusammenarbeiten, die selbst besondere Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, ergeben sich neue Entwicklungsperspektiven.

Daher empfehlen wir die Zeit bis zum Ernstfall zu nutzen und freiwillig eine nichtfinanzielle Berichterstattung zu etablieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeptionierung.