ZIEFLE UNGER Hinweisgebersystem

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten (inkl. freie Mitarbeiter) sind ab dem 17. Dezember 2023 nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine sog. interne Meldestelle einzurichten. Ist eine interne Meldestelle nicht eingerichtet, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000,00 EUR.

 

Die interne Meldestelle dient dem Zweck, durch Meldungen von Beschäftigten (sog. Hinweisgeber oder Whistleblower) rechtswidrige Benachteiligungen und Missstände in Unternehmen aufzudecken. Hinweisgeber werden dabei umfassend vor Repressalien (insbesondere vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen) geschützt. Hinweise bieten Unternehmen dabei die Möglichkeit, Missstände abzustellen und staatlichen Maßnahmen (z.B. Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen umwelt- oder arbeitsrechtliche Gesetze) vorzugreifen.

 

Wenn Sie mehr zum HinSchG und den Anforderungen an die interne Meldestelle erfahren möchten, verweisen wir Sie gerne auf unsere ausführlichen FAQs zum Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Die Einrichtung einer gesetzeskonformen internen Meldestelle kann für kleine und mittelständische Unternehmen zu einer Herausforderung werden, denn sie verfügen regelmäßig nicht über Compliance-Abteilungen, die mit derartigen Sachverhalten vertraut sind. Die Einstellung und Schulung von geeigneten Verantwortlichen führt zu einem erheblichen Kostenfaktor für das Unternehmen. Des Weiteren ist die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeitsanforderungen nach dem HinSchG in mittelständischen Unternehmensstrukturen kaum leistbar.

 

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist es daher ratsam, die interne Meldestelle an einen professionellen Dienstleister auszulagern. Mit dem digitalen ZIEFLE UNGER Hinweisgebersystem (abrufbar unter https://ziefle.reporting-channel.com/) bieten wir Ihnen das Rundum-Sorglos-Paket. Unser System ist jederzeit gesetzeskonform entsprechend der Anforderungen nach dem HinSchG. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Einrichtung der internen Meldestelle als auch den Umgang und die Verarbeitung von Hinweisen.

 

Die Auslagerung der internen Meldestelle stärkt zudem das Vertrauen von Beschäftigten an die Geheimhaltung der Identität des Hinweisgebers sowie des Hinweises selbst und den Schutz vor Repressalien durch das Unternehmen. Da Mitarbeiter die Wahl haben, ob sie sich (direkt) an eine staatliche Meldestelle oder die interne Meldestelle wenden, ist es von besonderem Unternehmensinteresse, eine gut funktionierende interne Meldestelle vorzuhalten.

 

Wenn Sie mehr über das digitale ZIEFLE UNGER Hinweisgebersystem erfahren möchten, senden Sie uns gerne eine Mail an Dr. David Ziefle unter david.ziefle@ziefle.law oder wenden Sie sich an Ihren regelmäßigen Ansprechpartner bei ZIEFLE UNGER. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unser Info-Sheet mit Preisangaben zu und stehen für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!