FAQs zur Geldwäsche-Compliance

In den letzten Wochen erhalten Güterhändler, insbesondere Automobilhändler, vermehrt Anfragen vom Regierungspräsidium bezüglich der Frage, ob eine ausreichende unternehmensinterne Geldwäsche-Compliance installiert ist. Wir informieren Sie, was es damit auf sich hat.

FAQ 1: Was ist eine Geldwäsche-Compliance?

Compliance meint generell unternehmensinterne Vorschriften und Strukturen, welche die Regeltreue des Unternehmens sicherstellen sollen. Teilweise werden diese Strukturen gesetzlich forciert. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GWG) verlangt von betroffenen Unternehmen die Implementierung eines Konzepts, welches Geldwäsche präventiv verhindert und die Verfolgung von Straftaten erleichtern soll.

FAQ 2: Wen treffen die Pflichten des GWG?

Die Annahme, lediglich Unternehmen mit großen Kapitalbewegungen wie Banken und Finanzdienstleistungsinstitute seien vom GWG erfasst, ist falsch. § 2 Abs. 1 GWG definiert die Verpflichteten. Grundsätzlich fallen Güterhändler aller Art in den Anwendungsbereich, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 16 GWG.

FAQ 3: Zu welchen Maßnahmen sind betroffene Unternehmen verpflichtet?

Umfassende Risikoanalyse:

Das eigene Unternehmen muss regelmäßig – unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren – einer detaillierten Risikoanalyse in Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzogen werden.

Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden:

Im Verhältnis zu Vertragspartnern hat das Unternehmen diverse Pflichten zu erfüllen. So ist der Vertragspartner zu identifizieren und möglicherweise auch der Zweck der Geschäftsbeziehung zu erforschen. Die Beziehung muss über den gesamten Zeitraum ihres Bestehens überwacht werden. Ebenso sind die Vertragspartner daraufhin zu überprüfen, ob sie die gesetzlich definierte Eigenschaft einer politisch exponierten Person (PEP) erfüllen. In diesem Falle greifen zusätzliche Pflichten. Die Ergebnisse der Überwachung der Vertragspartner haben Einzug in die ständige Risikoanalyse zu finden.

Interne Sicherungsmaßnahmen durch Geldwäschehandbuch:

Zur Einhaltung der zahlreichen Sorgfaltspflichten müssen betriebsinterne Verfahren und Kontrollmechanismen geschaffen werden, um die Risiken zu steuern und zu minimieren. Hierfür stellen wir ein Geldwäsche-Handbuch im Sinne eines Handlungsleitfadens zur Verfügung.

Geldwäschebeauftragter:

Regelmäßig ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene erforderlich, der für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig ist.

FAQ 4: Was droht Unternehmen, wenn die Pflichten des GWG nicht eingehalten werden?

Bei Pflichtverletzungen liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit vor. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 150.000 Euro, bei wiederholten oder systematischen Verstößen bis zu 1 Mio. Euro. Unanfechtbare Bußgeldbescheide werden zusätzlich öffentlich auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde bekannt gemacht. Daneben droht die Einziehung sowohl der Ware als auch der Einnahmen aus dem geldwäschebelasteten Geschäftsvorgang. Bei nachhaltigen Verstößen kann die Aufsichtsbehörde auch gänzlich die Untersagung der Gewerbeausübung anordnen. Nicht zuletzt droht auch eine strafrechtliche Verfolgung schon wegen leichtfertiger Geldwäsche, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt ist. Das kann nicht nur Betriebsleiter, sondern auch in die Geldwäsche involvierte Mitarbeiter betreffen. Unerheblich ist, ob diese auch einen geldwerten Vorteil aus der Geldwäsche ziehen.

FAQ 5: Warum ist es sinnvoll, auf die ZIEFLE UNGER Geldwäsche-Compliance zurückzugreifen?

Rechtssicher:

Unsere ZIEFLE UNGER Geldwäsche-Compliance hat für Unternehmen den wesentlichen Vorteil, dass sie eine rechtssichere Lösung bietet, welche die GWG-Konformität zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und dem Risiko von Bußgeldern und anderen Maßnahmen (siehe FAQ 4) begegnet wird. Mit der ZIEFLE UNGER Geldwäsche-Compliance bieten wir Ihnen ein Komplettpaket an.

Vollumfänglich:

Wir begleiten die Implementierung der ZIEFLE UNGER Geldwäsche-Compliance in Ihr Unternehmen. Hierfür erstellen wir eine Risikoanalyse und stellen Ihnen ein verständliches System (Leitfaden) für die fortlaufende Analyse Ihrer Geschäftsvorgänge in Bezug auf Geldwäscheproblematiken zur Verfügung.

Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der ZIEFLE UNGER Geldwäsche-Compliance.

Selbstverständlich bleiben wir auch nach Implementierung Ihr ständiger Ansprechpartner bei Unklarheiten und Verdachtsmomenten, die sich im Rahmen der Compliance ergeben können.

 

Wenn Sie mehr über die ZIEFLE UNGER Geldwäsche-Compliance erfahren möchten, melden Sie sich gerne bei Benjamin Waldmüller (benjamin.waldmueller@ziefle.law / +49 (0) 7441 910043) für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch oder sprechen Sie Ihre regelmäßige Kontaktperson bei uns an.