Die CSRD-Richtlinie: Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Einleitend wird Bezug genommen auf den bereits 2023 veröffentlichten Artikel der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023 – ZIEFLE UNGER Rechtsanwälte – Freudenstadt, Nagold, Rottweil), welcher diesem Blog-Eintrag zugrunde gelegt wird.

Nachfolgend werden darüber hinausgehend erste Einblicke in die Umsetzung der CSRD-Richtline durch den nationalen Gesetzgeber gegeben.

Was ist die CSRD?

Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD-Richtlinie) organisiert die Berichterstattung von ESG-Themen europäischer Unternehmen. Ziel der Richtlinie ist es zum einen, die Transparenz und Vergleichbarkeit europäischer Unternehmen zu gewährleisten. Zum anderen sollen europäische Unternehmen zu einem nachhaltigen Wirtschaften bewegt werden.

Welches sind die ESG-Themen eines Unternehmens?

ESG steht für Environmental, Social und Governance. Diese drei Faktoren spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Unternehmen. Environmental bezieht sich auf den Umweltschutz, Social auf soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, und Governance auf die Unternehmensführung und -ethik.

Wesentliche Neuerung der CSRD-Richtlinie

Eine beachtenswerte Neuerung der CSRD-Richtlinie ist die sog. doppelte Wesentlichkeitsprüfung. Hiernach müssen Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte („inside-out“-Perspektive) als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf ihr Geschäft („outside-in“-Perspektive) offenlegen.

Welche Auswirkungen hat die CSRD-Richtline auf das deutsche Recht?

Die CSRD-Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber hat bislang lediglich einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht.

Demnach ist vor allem mit Änderungen von bedeutenden wirtschaftsorientierten Gesetzen wie dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Aktiengesetz (AktG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) zu rechnen.

Die (noch) aktuelle Pflicht zur Berichterstattung einer „nichtfinanziellen Erklärung“ von Unternehmen im Sinne des § 289b HGB wird durch die Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts als Teil des unternehmerischen Lageberichts erweitert. Der Nachhaltigkeitsbericht selbst unterliegt einem gesonderten Prüfungsprozess durch Wirtschaftsprüfer.

Was ist der notwendige Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS VO) geben konkrete Standards für den Nachhaltigkeitsbericht vor und setzen dabei erstmalig einen Rahmen für die Berichterstattung fest. Die Standards umfassen neben allgemeinen Anforderungen auch solche aus den jeweiligen Bereichen des Umweltschutzes, des Sozialwesens sowie der Unternehmensführung. Beispielhaft seien Standards zum Klimawandel, der eigenen Belegschaft oder der Unternehmenspolitik genannt.

Ziel der Standards ist es, die Berichterstattung der Unternehmen zu vereinheitlichen. Durch eine solche Berichterstattung werden unternehmerische Entscheidungen vergleichbar, sodass die Nachhaltigkeitsberichte eine einheitliche Grundlage für mögliche ESG-Ratings bilden.

Fazit

Die CSRD markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensberichterstattung. Sie unterstreicht die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Geschäftswelt und treibt Unternehmen dazu an, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft genauer zu beleuchten und zu kommunizieren.

Dabei lassen sich durch eine konsequente Umsetzung von ESG-Standards nicht nur unternehmerische Risiken minimieren, sondern auch die Attraktivität von Unternehmen gegenüber Investoren, Kreditgebern, Kunden und Arbeitnehmer erhöhen.