Das Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMeldG) ist in Kraft

Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Whistleblowing zu fördern und Personen zu schützen, die Rechtsverstöße melden. Über den Regelungsinhalt des HinSchG können Sie sich gerne in unseren ausführlichen FAQs näher informieren.

 

Eine wesentliche Pflicht, die das HinSchG einführte, ist die Einrichtung interner Meldestellen in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Eine nicht unerhebliche Gruppe war davon aber bisher noch ausgenommen.

 

Während das HinSchG nahezu alle Unternehmen betrifft, regelt § 12 Abs. 1 S. 4 HinSchG, dass für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Beschäftigungsgeber, die unter deren Kontrolle stehen, die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen nur nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts gilt.

 

Das HinSchG selbst konnte als Bundesgesetz die Gemeinden nicht selbst unmittelbar verpflichten, da der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres Aufgaben an sie übertragen kann.

 

Aus diesem Grund zog nun der Landesgesetzgeber von Baden-Württemberg am 06. März 2024 nach. Mit dem Kommunale-Meldestellen-Gesetz (KommMeldG) sind nun auch kommunale Beschäftigungsgeber grundsätzlich zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtet. Ausgenommen sind lediglich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.

 

Diese Pflicht gilt unter Rückgriff auf das HinSchG für die betreffenden Gemeinden sofort. Die nunmehr durch das KommMeldG verpflichteten Beschäftigungsgeber sind daher gehalten, unverzüglich die Meldestellen einzurichten.

 

Wie für mittelständische Unternehmen ist es auch für kleinere Gemeinden herausfordernd, die fachliche Kompetenz, die Vertraulichkeit und die finanzielle sowie personelle Ausstattung der Meldestelle zu gewährleisten. Die gute Nachricht: Die Aufgaben können an eine Ombudsstelle (z. Bsp. eine Anwaltskanzlei) ausgelagert werden.

 

Mit dem digitalen ZIEFLE UNGER Hinweisgebersystem bieten wir Unternehmen und Kommunen eine professionelle, rechtssichere und kosteneffiziente IT-Lösung an fungieren als Ombudsstelle. Das System ist ein ISO-27001 zertifiziertes Hinweisgebersystem.

 

Wenn Sie mehr über unser digitales ZIEFLE UNGER Hinweisgebersystem erfahren möchten, senden Sie uns gerne eine Mail an hinweisgebersystem@ziefle.law oder wenden Sie sich an Ihren regelmäßigen Ansprechpartner bei ZIEFLE UNGER. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne unser Info-Sheet zu und stehen für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!